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Information für Besucher


Lieber Besucher,

danke, dass du dich für die Tierschutzarbeit der Hamsterhilfe NRW interessierst.

Entgegen vielen anderen Tierschutzorganisationen haben wir keine Homepage im klassischen Sinne sondern ein Forum, in dem wir über unsere Arbeit informieren, unsere Vermittlungshamster sowie Patenhamster vorstellen und dir die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Viel Spaß bei uns und wenn noch Fragen geblieben sind, dann sende eine Mail über Kontakt an uns.

Dein Hamsterhilfe-NRW-Team

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Grundsätze zu den Angaben in den artspezifischen Schutzverträgen

Das Vermitteln von Tieren kann nur auf der Grundlage einer guten Vertrauensbasis erfolgen.

Kein Vertrag kann ein Tier schützen, wenn der Mensch ihm ungutes antun möchte oder sich im Geheimen nicht an den Vertrag halten möchte. Dieses Vermittlungsrisiko ist uns stets bewusst und daher achten wir bei unseren Vermittlungen auch auf unser Bauchgefühl, ob wir diesem Menschen eins unserer Tiere anvertrauen möchten. Zum Glück haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die meisten Menschen, die zu uns kommen, die übernommenden Hamster mit viel Liebe und bestmöglicher Haltung - meist über unseren Mindestanforderungen - halten.

Wenn unsere Vermittlung auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut ist, wozu dann noch ein Schutzvertrag?

Der Schutzvertrag soll beiden Seiten helfen, dass sie jeweils bewusst wahrnehmen unter welchen Voraussetzungen der Hamster im Vertrauen übergeben worden ist.

Die Unterschrift besiegelt das Einverständnis. Des Weiteren hilft die schriftliche Fixierung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachzulesen, welche Grundsätze der Hamsterhilfe NRW für eine artgerechte Vermittlung wichtig gewesen sind. Diese sind ganz unabhängig der Hamsterart:

  • Einzelhaltung, weil für uns für alle Hamsterarten in Gefangenschaft die Einzelhaltung als die geeigneste Haltung erscheint
     
  • keine Nachwuchszeugung bzw. Züchtung mit dem übergebenen Hamster, weil wir der Meinung sind, dass zu viele Hamster gezüchtet werden als artgerechte Haltungen möglich sind
     
  • im Bedarfsfall tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, denn zu viele Menschen sind nach wie vor nicht bereit, für Hamster zu einem Tierarzt zu gehen und die Kosten zu tragen
     
  • die abgestimmte Gehegegröße darf beim Übernehmer nicht verkleinert werden, weil sich ein Hamster in der Regel sehr schnell an ein größeres Platzangebot gewöhnt und eine Zurücknehmung des verfügbaren Platzes ginge zu Lasten des Hamsters
     
  • das Recht, zu einem vorher abgestimmten Termin die Haltungsbedigungen zu kontrollieren, damit wir uns in Ausnahmefällen davon überzeugen können, dass unser Vertrauen bei der Übergabe des Hamsters nicht mißbraucht wurde
     
  • und wir darüber informiert werden möchten, wenn der Hamster verstorben ist. Ein Hamster, der einmal bei uns war, ist ein Teil von unserer Tierschutzarbeit geworden, in der wir nehmen viel Zeit auch viel Liebe investieren. Wenn der Weg eines unserer Schützlinge zu Ende geht, möchten wir gerne wissen wann und warum. Des Weiteren gibt uns dies Aufschluss über mögliche Erbkrankheiten in Hamsterfamilien und eine Gefühl dafür, wie alt die jeweiligen Hamsterarten im Schnitt zurzeit werden.

     

Zum Nachdenken stimmen uns Äußerungen, wie diese:

"Wenn du den Hamster hast, kannst du ihn halten, wie du willst, die kommen sowieso nicht gucken!"

Über wen sagt dieser Satz jedoch mehr aus
- über uns, die eine Vermittlung im vertrauungsvollen Miteinander mit dem Hamsterübernehmer ausüben oder
- über den Menschen, der eine Kontrolle braucht, um sein Tier artgerecht zu halten?

Ohne Vertrauen an die Menschen, die von uns Hamster übernehmen, könnten wir diese ehrenamtliche Tierschutzarbeit nicht weiter machen - Schutzvertrag hin oder her.