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Überregionale Vermittlungen

Reservierungen

  • Alle Hamster, die zur Vermittlung stehen, können grundsätzlich reserviert werden.

 

  • Reservierung kann bereits erfolgen, wenn die Hamster wegen Vermittlungsausschlussgründen (z.B. wegen Trächtigkeitsausschlussquarantäne, Krankheit, Aufzucht von Jungen, noch zu jung u.v.m.) noch nicht zur Vermittlung freigebenen sind.

 

  • Die Reservierungsdauer eines vermittelbaren Hamster ist kostenfrei max. 2 Wochen möglich. Über zwei Wochen hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich und für jeden weiteren Tag über die 2 Wochen fällt eine Pflegepauschale von 1 € je Tag an.

 

  • Liegt der Vermittlungsfreigabetag aufgrund von Vermittlungsausschlussgründen nach dem 14. Reservierungstag, wird eine Pflegepauschale von 1 € je Tag erst ab dem Tag 7 nach der Vermittlungsfreigabe berechnet.

 

  • Eine Reservierung bezieht sich immer auf einen bestimmten Hamster und nicht zur Vorhaltung von Hamstern, z.B. für eine spätere Auswahl am Abholtag.

 

  • Am Tag der Reservierung wird nach Möglichkeit der Vertrag zur Übernahme einer Halterschaft unterschrieben und die Vermittlungsgebühr entrichtet. Ist dies nicht möglich, dann wird der Vertrag per Mail zugeschickt und muss umgehend unterschrieben zu geschickt werden. Dies gilt auch für die Überweisung der Schutzgebühr. Die Vermittlungsstelle teilt dazu die Kontodaten des Hamsterhilfe NRW e.V. mit. In der Überweisung muss aufgeführt sein, dass es sich um eine Schutzgebühr handelt sowie der Name des neuen Halters, der Name des Tieres sowie die Registrierungsnummer, z.B. Schutzgebühr Max Mustermann Hamster Fridolin (875/14).

 

  • Eine Reservierung gilt erst, wenn die zuständige Vermittlungsstelle die Reservierung ausdrücklich bestätigt hat.

 

  • Eine Rückerstattung der Schutzgebühr bei Reservierungsrücktritt durch den Hamsterabnehmer erfolgt nicht. Kann hingegen die Vermittlungsstelle die einmal zugesagte Reservierung – u.a. durch Tod des Hamsters – nicht einhalten, erfolgt eine Rückerstattung.

Besonderheit Reservierungen in den Pflegestellen

  • Hamster in den Pflegestellen können erst nach Umzug in eine Vermittlungsstelle oder einer Pflegestelle mit Außenkontakt angeschaut werden. Davor ist eine Reservierung nur aufgrund der „Online-Vermittlungsanzeigen“ möglich.

 

  • Nach einer Reservierung wird der Hamster alsbald in eine Vermittlungsstelle oder in eine Pflegestelle mit Außenkontakt für einen Übergabetermin gebracht.

 

  • Der Vertrag zur Übernahme einer Halterschaft wird mit der Vermittlungsstelle oder einer Pflegestelle mit Außenkontakt gemacht und bei dieser ist die Schutzgebühr zu entrichten. Pflegestellen haben nichts mit der Vermittlung an sich zu tun! Falls Fragen zur Vermittlung bestehen, müssen diese daher bitte mit der zuständigen Vermittlungsstelle geklärt werden. Auskünfte von Pflegestellen zur Vermittlung eines Hamsters haben keine rechtliche Wirkung.

Überregionale Vermittlung

  • Grundsätzlich ist eine überregionale Vermittlung an Volljährige möglich. Einschränkung ggf. durch Alter, Behinderung des Hamsters u.v.m.

 

  • Die Grundsätze zu den Reservierungen gelten auch hier.

 

  • Eine überregionale Vermittlung ist nur möglich, wenn sich die Vermittlungsstelle ein hinreichendes Bild vom zukünftigen Hamsterheim/-halter machen konnte. Ob es hinreichende Informationen für eine überregionale Vermittlung gab, entscheidet die Vermittlungsstelle. Eine vorherige Bildzusendung des neuen Nagerheims incl. Ausstattung ist erforderlich.

 

  • Der Vertrag zur Übernahme einer Halterschaft wird nach einer Reservierung per Mail zugeschickt und muss umgehend unterschrieben zu geschickt werden. Dies gilt auch für die Überweisung der Schutzgebühr. Die Vermittlungsstelle teilt dazu die Kontodaten des Hamsterhilfe NRW e.V. mit. In der Überweisung muss aufgeführt sein, dass es sich um eine Schutzgebühr handelt sowie der Name des neuen Halters, der Name des Tieres sowie die Registrierungsnummer, z.B. Schutzgebühr Max Mustermann Hamster Fridolin (875/14).

 

  • Für die Organisation eines Transportes ist der Hamsterabnehmer allein verantwortlich. Die Art und Weise ist mit der Vermittlungsstelle abzustimmen.

 

  • Der Hamster sollte grundsätzlich in der Vermittlungsstelle auch bei einer überregionalen Vermittlung abgeholt werden. Sofern dies nicht möglich ist, gelten die folgende Sonderbedingungen:

 

  • Die Höhe der Schutzgebühr erhöht sich von 10 € auf 15 €, wenn der Hamster zu einem MFG-Übergabeort gebracht werden muss. Welcher Übergabeort in Betracht kommt, ist mit der Vermittlungsstelle/Pflegestelle zu klären, die den Hamster zum Übergabeort bringt.

 

  • Info`s zu einer MFG-Suche siehe hier. https://www.hamsterhilfe-nrw.de/index.php?page=Thread&threadID=276